Lohnsteueranmeldung 2017
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 15.09.2016 das Muster der Lohnsteueranmeldung 2017 veröffentlicht.
Der Muster der Lohnsteueranmeldung 2017 sind "Hinweise für den Arbeitgeber" beigefügt.
Der Hinweis bei Tz. 13 lautet:
"Wenn Sie feststellen, dass eine bereits eingereichte Lohnsteuer-Anmeldung fehlerhaft oder unvollständig ist, so ist für den betreffenden Anmeldungszeitraum eine berichtigte Lohnsteuer-Anmeldung zu übermitteln oder einzureichen. Dabei sind Eintragungen auch in den Zeilen vorzunehmen, in denen sich keine Änderungen ergeben haben. Es ist nicht zulässig, nur Einzel- oder Differenzbeträge nachzumelden. Für die Berichtigung mehrerer Anmeldungszeiträume sind jeweils gesonderte berichtigte Lohnsteuer-Anmeldungen einzureichen. Den Berichtigungsgrund teilen Sie bitte Ihrem Finanzamt gesondert mit."
Das BMF hat die Pressemitteilung 19 vom 14.09.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BMF
19.09.2016
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Günter Hässel