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 der guten Ideen

Mobiles Scannen und Tax Compliance

Stefan Groß, Steuerberater und Certified Information System Auditor (CISA), Partner bei Peters, Schönberger & Partner mbB, München, beschäftigt sich in einer 14 Seiten umfassenden Arbeit mit der Frage, ob mit einem Smartphone fotografisch festgehaltenen Belege steuerlich anerkannt werden.

Das Ergebnis der Untersuchungen ergibt sich aus dem Fazit der Arbeit von Groß:
"Die mobile Erfassung und Verarbeitung von Belegen ist auf dem Vormarsch, schließlich liegen die Vorteile dafür auf der Hand. Dabei ist die Frage der steuerlichen Anerkennung (Tax Compliance) jedoch Neuland und bedarf der Auslegung bestehender Regelungen. Einen validen Ausgangspunkt dafür bilden insbesondere die GoBD, welche sich ausführlich mit dem Erfassen von Papierdokumenten auseinandersetzen. Dabei kommt man zu dem Ergebnis, dass auch die mobile Ablichtung von Belegen den steuerlichen Anforderungen entsprechen vermag, wenn sie sorgfältig ausgestaltet ist. Allerdings sind dabei die besonderen Anforderungen einer dezentralen Unternehmens-IT sowie der digitalen Flüchtigkeit von Belegen ins Kalkül zu ziehen. Im Zweifel ist die Einholung einer verbindlichen Auskunft zu prüfen. Ein besonderes Augenmerk ist dabei Barbelegen zu widmen, welche keinen konkreten Bezug zu einer Unternehmensadresse oder Person aufweisen."

Also einfach Smartphone raus, Beleg fotografieren und an Unternehmen senden, erscheint sehr risikoreich. Wer diese Vereinfachung einführen möchte, sollte die Hinweise von Groß lesen und beachten. Und hier insbesondere den Satz: "Im Zweifel ist die Einholung einer verbindlichen Auskunft zu prüfen."

Der Artikel von Groß ist auf der Homepage von Peters, Schönberger & Partner mbB (PSP) veröffentlicht. Link Homepage PSP

Die Arbeitsgemeinschaft von Steuerkanzleien im COLLEGA e.V., die derzeit Mustervorlagen für Verfahrensdokumentationen in Kanzleien und bei Mandanten erstellt, wird auch eine Mustervorlage für das mobile Scannen vorlegen.

COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2016
19.09.2016

Kanzleiverwaltung für Steuerberater

Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte

Günter Hässel
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