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 der guten Ideen

Verbesserung des Verlustvortrags

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF( weist in seiner Pressemitteilung vom 14.09.2016 darauf hin, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf "Bes­se­re Rah­men­be­din­gun­gen für die Ka­pi­tal­aus­stat­tung von Un­ter­neh­men" eingebracht hat.

Zitat aus der Pressemitteilung des BMF:
"Die Bundesregierung verbessert die Rahmenbedingungen für die Kapitalausstattung und das weitere Wachstum von Unternehmen. Profitieren werden auch junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen. Dazu hat das Bundeskabinett am 14. September 2016 den „Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ beschlossen.
Künftig soll die steuerliche Verrechnung von Verlusten bei Körperschaften neu ausgerichtet werden. Die Neuregelung wird steuerliche Hemmnisse bei der Kapitalausstattung von Unternehmen beseitigen. Unternehmen, die für ihre Finanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, sollen jetzt nicht genutzte Verluste weiterhin steuerlich berücksichtigen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach einem Anteilseignerwechsel fortführen. In dieser Situation befinden sich auch häufig junge Unternehmen. Ihre Finanzierungsmöglichkeiten werden damit erheblich verbessert."

Die Pressemitteilung enthält einen Link auf den Text des Gesetzentwurfs.

Das Gesetz soll am 01.01.2016 (rückwirkend) in Kraft treten.

Das BMF hat die Pressemitteilung 19 vom 14.09.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BMF

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2016
19.09.2016

Kanzleiverwaltung für Steuerberater

Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte

Günter Hässel
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