Zuschuss für Gesundheitsmaßnahmen mindert Sonderausgaben nicht
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 61/2016 vom 14.09.2016 auf sein Urteil vom 01.06.2016 (Aktenzeichen X R 17/15). Danach mindert ein Zuschuss einer Krankenkasse von bis zu 150 € für Gesundheitsmaßnahmen, die von den Versicherten privat finanziert worden waren, nicht die Sonderausgaben.
Das Finanzamt sah in dem Zuschuss eine Rückzahlung von Beiträgen. Dem ist der BFH nicht gefolgt.
Der BFH hat die Pressemitteilunf 61/2016 vom 14.09.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BFH
19.09.2016
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Günter Hässel