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Gemeinnützigkeit eines Vereins von der Formulierung nach der Mustersatzung abhängig?

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf am 15.09.2019 sein Urteil vom 20.08.2019 15 (Aktenzeichen 6 K 481/19 AO) auf seiner Homepage veröffentlicht. Danach wurde ein Verein zu Recht nicht als gemeinnützig anerkannt, weil in seiner Satzung keine den Anforderungen der Mustersatzung i. S. des § 60 Abs. 1 Satz 2 AO entsprechende Regelung zur Selbstlosigkeit enthalten ist.  

Die Streitsache ist noch nicht rechtskräftig, da das FG Düsseldorf die Revision zum BFH zugelassen hat.  

Zitat aus der Urteilsbegründung des FG Düsseldorf:
"Die Revision wird gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zugelassen, da die Rechtsfrage, ob und inwieweit Formulierungen der Mustersatzung sich in Satzungen wiederfinden müssen, um die Anerkennung als gemeinnützig zu erreichen, angesichts der Vielzahl von gemeinnützigen Körperschaften von grundsätzlicher Bedeutung ist." 

Das FG Düsseldorf hat das Urteil vom 20.08.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Finanzgericht Düsseldorf

COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2019
16.09.2019

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