Höhe der AfA bei einem erworbenen alten Gebäude - Berechnung nach Bausubstanzgutachten?
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf am 15.09.2019 sein Urteil vom 12.07.2019 (Aktenzeichen 3 K 3307/16 F) auf seiner Homepage veröffentlicht. Es ging um die Frage, die die jeweilige Restnutzungsdauer mehrerer Gebäudeteile aus den Baujahren 1905, 1989 und 1992 zu ermitteln ist.
Die Streitsache ist noch nicht rechtskräftig, da das FG Düsseldorf die Revision zum BFH zugelassen hat.
Das Finanzgericht hat in dem Streit dem Steuerpflichtigen 72% der Kosten auferlegt.
Nach Ansicht des Gerichts ist ein sogenanntes „Bausubstanzgutachten“ entgegen der Auffassung des Finanzamts "kein sachgerechteres Verfahren für die Ermittlung der Nutzungsdauer eines Gebäudes i.S.d. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG".
Das FG hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
Das FG Düsseldorf hat das Urteil vom 12.07.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Finanzgericht Düsseldorf
COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2019
16.09.2019
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