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 der guten Ideen

Nochmals A1 Bescheinigung

Der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. (LSWB) weist in seinem Praxisticker Nr. 651 vom 13.09.2019 darauf hin, dass das "Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Internetseite eine ausführliche Information zur Handhabung der Bescheinigung A 1 bei kurzfristig anberaumten und kurzzeitigen Tätigkeiten im EU-Ausland, den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz veröffentlicht" hat.

Der LSWB hat den Praxisticker 651 vom 13.09.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage LSWB

COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2019
16.09.2019

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