Stückzinsen und Abgeltungsteuer
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 57 vom 12.09.2019 auf seine Urteile vom 0.7.05.2019 (Aktenzeichen VIII R 22/15 und VIII R 31/15) hin. Danach sind Stückzinsen, die nach dem 31. Dezember 2008 zufließen, als Teil des Gewinns aus der Veräußerung einer Kapitalforderung gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig.
In beiden Fällen ging es -um Stückzinsen aus der Zeit vor bzw. nach der Einführung der Abgeltungsteuer.
Der BFH hat die Pressemitteilung Nr. 57 vom 12.09.2019 auf seine Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2019
16.09.2019
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