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 der guten Ideen

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung für 2021

Das  Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 09.09.2020 das Mus­ter für den Aus­druck der elek­tro­ni­schen Lohn­steu­er­be­schei­ni­gung 2021 bekannt gemacht.

Das Formblatt wird den Arbeitnehmern ausgehändigt. Es ist der Nachweis über die an das Finanzamt elektronisch übertragenen Daten.

Leider kommt es immer noch vor, dass die Daten von der Finanzverwaltung bei Arbeitnehmerveranlagungen fehlerhaft weiter verarbeitet werden. Daher empfiehlt es sich, dieses Nachweisformular aufzubewahren, um im Jahr 2022 oder später den Einkommensteuerbescheid auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen zu können.

Das BMF hat das Schreiben mit dem der Lohnsteuerbescheinigung auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2020
14.09.2020