Umsatzsteuerbefreiung von Personalgestellungsleistungen durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 03.09.2020 das Schreiben "Umsatzsteuerbefreiung von Personalgestellungsleistungen durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen für bestimmte Tätigkeiten; Änderung des § 4 Nr. 27 Buchstabe a UStG" veröffentlicht.
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 03.09.2020:
"Durch die Neufassung wird eine vollständige Umsetzung des Artikels 132 Absatz 1 Buchstabe k MwStSystRL, wonach die Mitgliedstaaten die Gestellung von Personal durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen für die unter die Buchstaben b, g, h und i des Artikels 132 Absatz 1 MwStSystRL genannten Tätigkeiten und für Zwecke des geistlichen Beistands von der Steuer befreien, erreicht. Die Befreiung gilt danach insbesondere für die Personalgestellung der begünstigten Einrichtungen für Zwecke der Krankenhausbehandlung und ärztlichen Heilbehandlungen in Krankenanstalten, der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit, der Kinder- und Jugendbetreuung, der Erziehung, des Schul-und Hochschulunterrichts sowie der Aus-und Fortbildung."
Das BMF hat das Schreiben vom 03.09.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2020
14.09.2020