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 der guten Ideen

Dienstreisekaskoversicherung kein Arbeitslohn

Das Bundesfinanzministerium (BMF) teilt mit Schreiben vom 09.09.2015 mit, dass Prämienzahlungen von Arbeitgebern für Dienstreisekaskoversicherungen für im Eigentum von Arbeitnehmern befindliche Kraftfahrzeuge kein Arbeitslohn sind.

Das BMF hat das Schreiben vom 09.09.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2015
21.09.2015