Dienstreisekaskoversicherung kein Arbeitslohn
Das Bundesfinanzministerium (BMF) teilt mit Schreiben vom 09.09.2015 mit, dass Prämienzahlungen von Arbeitgebern für Dienstreisekaskoversicherungen für im Eigentum von Arbeitnehmern befindliche Kraftfahrzeuge kein Arbeitslohn sind.
Das BMF hat das Schreiben vom 09.09.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2015
21.09.2015