Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Flugverspätung bei technischen Mängeln

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) weist in seiner Pressemitteilung 105/15 vom 17.09.2015 auf sein Urteil in der Rechtssache C-257/14 Van der Lans hin. Danach muss bei einer Verspätung eines Fluges eine Entschädigung gezahlt werden, wenn die Ursache nicht "außergewöhnlich" ist.

Zitat: "Die Umstände im Zusammenhang mit dem Auftreten dieser Probleme können jedoch nur dann als „außergewöhnlich“ eingestuft werden, wenn sie ein Vorkommnis betreffen, das nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens ist und aufgrund seiner Natur oder Ursache von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen ist."

Im Urteilsfall musste eine defekte Benzinpumpe durch ein Flugzeug herbeigeschafft und eingebaut werden. Die hiermit zusammenhängende Flugverspätung betrug 29 Stunden.

Zitat: "Im Hinblick hierauf können technische Probleme, die sich bei der Wartung von Flugzeugen zeigen oder infolge einer unterbliebenen Wartung auftreten, als solche keine „außergewöhnlichen Umstände“ darstellen."

Der EuGH hat die Pressemitteilung 105/15 vo9m 17.09.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage EuGH

COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2015
21.09.2015