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 der guten Ideen

Pokergewinne und Einkommensteuer

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 63/2015 vom 17.09.2015 auf sein Urteil vom 16.09.2015 (Aktenzeichen  X R 43/12) hin. Danach können Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren der Einkommensteuer unterliegen.

Nach der Pressmitteilung hat der BFH zwischen reinem Glückspiel (z.B. Lottospiel) entschieden, das steuerfrei ist und dem Glücksspiel. Zitat aus der Pressemitteilung: "Im vorliegenden Verfahren hat die Vorinstanz aber durch Auswertung zahlreicher Quellen festgestellt, dass die vom Kläger gespielten Pokervarianten nicht als reines Glücksspiel anzusehen seien, sondern schon bei einem durchschnittlichen Spieler das Geschicklichkeitselement nur wenig hinter dem Zufallselement zurücktrete. Diese Würdigung bindet den BFH als Revisionsgericht."

"Dies bedeutet nicht, dass jeder Turnierpokerspieler mit dieser Tätigkeit einkommensteuerlich zum Gewerbetreibenden wird. Vielmehr ist –-wie bei jedem anderen Streitfall auch-– stets zwischen einem „am Markt orientierten“ einkommensteuerbaren Verhalten und einer nicht steuerbaren Betätigung abzugrenzen."

Der BFH hat die Pressemittelung 63/2015 vom 17.09.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2015
21.09.2015