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Wohnmobilkauf Rücktrittspauschale | Vertragsbindung für Erben

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 14.09.2015 auf sein Urteil 27.08.2015 (Aktenzeichen 28 U 159/14) hin. Danach muss die Erbin Schadensersatz leisten, wenn sie einen von ihrem verstorbenen Ehemann abgeschlossenen Kaufvertrag nicht erfüllt.

Das Tragische an dem Fall ist, dass der Ehemann mit seinem alten Wohnmobil mit Todesfolge verunglückte, als er dieses vereinbarungsgemäß in Zahlung geben und das neu bestellte Wohnmobil abholen wollte.

Das Gericht kam zu dem sicher richtigen Ergebnis, dass der Verstorben und nach dessen Tod die Witwe als Erbin zur Abnahme des gekauften Wohnmobils verpflichtet gewesen seien.

Als günstig für die Witwe hat es sich erwiesen, dass die Verkäuferin in ihrem Verkaufsbedingungen für einen solchen Fall einen pauschalen Schadensersatz von 15% des Kaufpreises vorgesehen hatte. Denn: Da dem Autoverkäufer angeblich ein höherer Schaden entstanden ist, hätte dieser bei entsprechenden Nachweisen ersetzt werden müssen.

Hinweis: Ein pauschaler (prozentualer) Schadensersatz für den Fall einer unvorhersehbaren Unmöglichkeit, einen Vertrag zu erfüllen, kann gegebenenfalls vorteilhaft sein. Gegebenenfalls kann durch seine Vereinbarung der Streit über die Höhe vermieden werden.

Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 14.09.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage OLG Hamm

COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2015
21.09.2015