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 der guten Ideen

Zusammenveranlagung trotz weiterer Lebensgemeinschaft

Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) weist in seiner Presseinformation vom 16.09.2015 auf sein Urteil vom 23.06.2015 (Aktenzeichen 13 K 225/14) hin. In diesem besonderen Fall hat das Gericht die Zusammenveranlagung von Ehegatten zugelassen, obwohl die Ehefrau in einem Pflegeheim lebte und der Ehemann mit einer anderen Frau in Lebensgemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führte.

Man muss das ganze Urteil lesen, um Entscheidung, die auf den ersten Blick dem Gesetz widerspricht, zu verstehen.  Man muss das Gericht dafür loben, dass es erkannte, dass in diesem Fall zwischen dem Ehemann und der Ehefrau eine besondere eheliche Verbundenheit und Wirtschaftsgemeinschaft bestand. Diese zeichnete sich wohl in erster Linie dadurch aus, dass der Ehemann für seine Ehefrau den Umständen entsprechend eben wir ein Ehepartner sorgte.

Dem Praktiker zeigt dieses Urteil, dass man auch in scheinbar unmöglichen Fällen nicht aufgeben soll.

Das Niedersächsische FG hat die Revision zum BFH zugelassen, Aktenzeichen beim BFH .: III R 15/15 .

Das Niedersächsische FG hat das Urteil vom 23.06.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Niedersächsisches Finanzgericht

COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2015
21.09.2015