Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AO)
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 05.09.2016 auf 15 Seiten Änderungen zum Anwendungserlass zur AO veröffentlicht.
Die Änderungen betreffen unter anderem
- Auskünfte gegenüber Krankenkassen
- Haftungen bei Organschaften
- Körperschaftsteuer bei Organschaften
- Umsatzsteuer bei Organschaften
- Wesentliche Beteiligungen
- Auskünfte nach § 89 Abs. 1 Satz 2 AO
- Gebühren für verbindliche Auskünfte
- Voraussetzungen für Auskunftsersuchen nach § 93 AO
- Zeitpunkt der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts § 108 AO
- Betrugsbekämpfung Mehrwertsteuer § 117 AO
- Bekanntmachung von Steuerbescheiden an Personenvereinigungen § 122 AO
- Personenüberprüfung durch Banken § 154 AO
- Festsetzungsfrist und Ablaufhemmung § 171 AO
- Ablaufhemmung bei Steuerfahndung
- atypisch stille Unterbeteiligung
- Zinsen und Hinterziehungszinsen
Das BMF hat das Schreiben vom 05.09.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2016
26.09.2016
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
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Günter Hässel