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 der guten Ideen

Anzeigepflicht für Steuerberater

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 24.09.2016 soll die Bundesregierung planen, eine Anzeigepflicht für Steuerberater einzuführen für Fälle, in denen Steuergestaltungsmodelle neu eingeführt wurden. 

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat die Meldung am gleichen Tag unter Bezugnahme auf die Süddeutsche Zeitung übernommen.

Zunächst erschrickt man, wenn man das liest. Der Steuerberater soll als Berater seines Mandanten dem Finanzamt Meldung über Verhältnisse des Mandanten machen?

Nach gründlicher Überlegung und nachdem man die Meldung in Ruhe nochmals gelesen und emotionale Bedenken zurück gestellt hat, stellt sich bei nüchterner Betrachtung sogar ein Verständnis für die geplante Maßnahme ein.

Zitat aus dem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 24/25.2016: "Die Bundesregierung will Komplizen von Steuersündern das Leben erschweren. Anwälte, Unternehmensberater und Steuerfachleute, die hochkomplexe Modelle entwickeln und ihren Kunden helfen, Steuern zu minimieren, sollen verpflichtet werden, diese Modelle ohne weitere Aufforderung den zuständigen Behörden und Finanzämtern zu melden." 

Das bedeutet. Die Mehrzahl der Steuerpflichtigen und ihr Berater fallen nicht unter die Meldepflicht. Aus diesen Kreisen hört man aber oft den Einwand: "Die Kleinen verfolgt man und die Großen lässt man laufen." Also kann diese Mehrheit gerne abwarten, was bei der neuen Aktion heraus kommen wird.

Und die Betroffenen müssen erkennen, dass der Grundsatz "alle sind vor dem Gesetz gleich" auch für sie gilt. Und dass die Mehrheit der Bevölkerung kein Verständnis dafür hat, dass einige Wenige sich mit oft abenteuerlichen Gestaltungen zumindest für die Zeit bis zu deren Entdeckung um die Bezahlung ihrer Steuern drücken. Durch die Meldepflicht wird in den meisten Fällen nur diese Zeit bis zur Entdeckung verkürzt. Entweder das Modell hält. Dann ist es gut. Oder es hält nicht, dass ist es gut, wenn es rasch verschwindet.

Schließlich: Die weit überwiegende Zahl der Steuerberater beschäftigt sich nicht mit derartigen Modellen, sondern hilft ihren Mandanten durch die überbordende Regelungsdichte zu kommen, ohne gegen Gesetze zu verstoßen aber auch ohne zu viel Steuern zu bezahlen. Sie können sich durch die geplante Maßnahme bestätigt fühlen. 

Gerne stellen wir das Thema zur Diskussion und freuen uns auf Ihre Meinung - wenn Sie möchten, selbstverständlich auch vertraulich.    

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2016

26.09.2016

Kanzleiverwaltung für Steuerberater

Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte

Günter Hässel
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