Elba kommt
"Auf nach ELBA! Die Elektronische Bilanzabgabe zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit kommt" lautet ein Artikel von Peter Schmid auf der Homepage von Devatax.
Zitat aus dem Artikel von Peter Schmid:
"Seit Anfang des Jahres hört man in Steuerberaterkreisen des Öfteren den Begriff „ELBA“. In diesen Gesprächen ist jedoch nicht etwa das Urlaubsziel für den Sommer 2016 das Thema, sondern die Elektronische Bilanzabgabe. Analog zur E-Bilanz soll dabei ein Verfahren geschaffen werden, das der Übertragung von Jahresabschlüssen und Einnahmen-Überschussrechnungen (EÜR) an Kreditinstitute erlaubt, um die Kreditwürdigkeit von Unternehmen festzustellen."
Dieses Verfahren stellt den Steuerberater vor eine neue Herausforderungen: Eine elektronische Weitergabe der Unternehmensdaten an Banken kann nur nach eindeutiger Regelung der Verantwortung des Steuerberaters für die Richtigkeit und Vollständigkeit erfolgen. Die Bank muss eindeutig darauf hingewiesen werden, dass hierfür nur der Mandant verantwortlich sein kann. Daher kann die Empfehlung an alle Steuerberater nur lauten, jede Übertragung von Zahlen von einer Freigabe durch den Mandanten abhängig zu machen.
Der Artikel von Peter Schmid wurde auf der Homepage von Devatax veröffentlicht. Link Homepage Devatax
26.09.2016
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Günter Hässel