Umsatzsteuer von privaten Arbeitsvermittlern
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nimmt mit Schreiben vom 19.09.2016 zur Umsatzsteuer von privaten Arbeitsvermittlern Stellung.
In dem BMF Schreiben wird auf das Urteil der Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29.07.2015 (Aktenzeichen XI R 35/13) Stellung genommen.
Das BMF hat das Schreiben vom 19.09.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2016
26.09.2016
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Günter Hässel