Die Birken in nach Nachbars Garten
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 123 vom 20.09.2019 Urteil vom 20.09.2019 (Aktenzeichen V ZR 218/18) hin. Danach kann ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn die Beseitigung von Bäumen wegen der von ihnen ausgehenden natürlichen Immissionen verlangen.
Zitat aus der Pressemitteilung 123 des BGH vom 20.09.2019:
"Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn in aller Regel nicht die Beseitigung von Bäumen wegen der von ihnen ausgehenden natürlichen Immissionen auf sein Grundstück verlangen kann, wenn die für die Anpflanzung bestehenden landesrechtlichen Abstandsregelungen eingehalten sind."
Der BGH hat die Pressemitteilung 123 vom 20.09.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2019
23.09.2019
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