Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns bei Entnahme aus einem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 18.09.2019 das Schreiben "Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns bei Entnahme aus einem Betriebsvermögen (§ 23 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Satz 3 EStG) BEZUG TOP 4 der ESt III/2019" veröffentlicht. Danach wurde die Randziffer 34 des BMF-Schreibens vom 5. Oktober 2000 – IV C 3 – S 2256 – 263/00 – (BStBl I S. 1383) aufgehoben.