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Einzelfragen zur Abgeltungsteuer

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 17.09.2019 das Schreiben "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 18. Januar 2016 (BStBl I S. 85)" veröffentlicht.

Das BMF Schreiben vom 18.01.2016 wird an drei Stellen geändert:

  • Neufassung Randziffer 8a: Nach dem BFH-Urteil vom 20.11.2018, VIII 37/15, BStBl 2019 II S. (wird demnächst veröffentlicht) sind die "Anschaffungskosten des Zertifikates sind als Verlust zu berücksichtigen.“
  • Neufassung Randziffer 79: "Ein Kapitalertragsteuerabzug ist hinsichtlich dieses Veräußerungsvorganges nicht durchzuführen. Der austretende Gesellschafter hat die Veräußerung in seiner Einkommensteuererklärung gemäß § 32d Absatz 3 EStG anzugeben. Ferner ist die Veräußerung im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung zu erklären. Das Feststellungsfinanzamt teilt dem Wohnsitzfinanzamt des austretenden Gesellschafters die Besteuerungsgrundlagen insoweit nachrichtlich mit (BFH-Urteil vom 20. November 2018, VIII R 39/15, BStBl 2019 II S. 2)".
  • Randziffer 324: Anwendungsregelung 

Das BMF hat das Schreiben vom 17.09.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2019
23.09.2019

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