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Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns bei Entnahme aus einem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 18.09.2019 das Schreiben "Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns bei Entnahme aus einem Betriebsvermögen (§ 23 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Satz 3 EStG) BEZUG TOP 4 der ESt III/2019" veröffentlicht. Danach wurde die Randziffer 34 des BMF-Schreibens vom 5. Oktober 2000 – IV C 3 – S 2256 – 263/00 – (BStBl I S. 1383) aufgehoben.

Dort war geregelt, wie der Veräußerungsgewinn zu berechnen ist, wenn aus einem zum Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen Betriebs gehörendes Grundstück eine Altenteilerwohnung entnommen wird.

Die Neuregelung gilt für alle offenen Fälle.

Das BMF hat das Schreiben vom 09.09.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2019
23.09.2019

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