Vorsteuerabzug bei fehlerhafter/unvollständiger Rechnung nach EuGH
StB Ronny Langer und RA Prof. Dr. Oliver Zugmaier haben in der Zeitschrift Deutsches Steuerrecht (DStR) 39/2016 (Seite 2249 ff) einen äußerst lesenswerten Artikel zu der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) veröffentlicht.
Zitat aus dem Fazit des Artikels:
"Die beiden Urteile des EuGH in den Rechtssachen Senates und Barlis sind Meilensteine für das Umsatzsteuerrecht in Deutschland und in der gesamten EU. Die deutsche Finanzverwaltung und die deutschen FG müssen nun umdenken."
Der Artikel von Langer/Zugmaier beschreibt die Änderungen sehr anschaulich und erschöpfend. Die Empfehlung, festgestellte Fehler auch weiterhin zeitnah zu berichtigen, sollte beachtet werden.
Sehr wichtig ist die Empfehlung, die unrichtige oder unvollständige Rechnung durch Berichtigungs-/Ergänzungsdokumente und nicht durch Stornierung und Neuerstellung zu berichtigen.
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2016
04.10.2016
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Günter Hässel