Zytostatika umsatzsteuerbefreit
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nimmt in seinem Schreiben vom 29.09.2019 zur Umsatzsteuerbefreiung bei Abgabe von Zytostatika im Rahmen ambulanter Krebstherapien Stellung.
In dem BMF-Schreiben wird auf das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 24.09.2014 (Aktenzeichen V R 19/11) und auf die Rechtsprechung des EuGH Bezug genommen.
Das BMF hat das Schreiben vom 29.09.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2016
04.10.2016
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Günter Hässel