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Kein Urlaub in der Freistellungszeit

Das Bundesarbeitsgericht (BAG)  weist in seiner Pressemitteilung Nr. 30/19 vom 24.09.2019 auf sein Urteil vom 24.09.2019  (Aktenzeichen 9 AZR 481/18) hin: "Einem Arbeitnehmer, der sich in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses befindet und im gesamten Kalenderjahr von der Arbeitspflicht entbunden ist, steht mangels Arbeitspflicht kein gesetzlicher Anspruch auf Erholungsurlaub zu."

Das BAG hat die Pressemitteilung Nr. 30/19  vom 24.09.2019 auf seiner  Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesarbeitsgericht

COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2019
30.09.2019

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