Referentenentwurf für die Meldepflicht von Steuergestaltungen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 26.09.2019 den "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen" veröffentlicht.
Es handelt sich um eine beachtliche Änderung. Es werden acht neue, sehr umfangreiche Paragraphen (§§ 138d bis 138k AO) in die Abgabenordnung eingefügt. Der Referentenentwurf einschließlich Begründung umfasst 62 Seiten. Mehr finden Sie über den Link im nächsten Absatz.
Das BMF hat den Referentenentwurf auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2019
30.09.2019
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