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Übergangsfrist für die Meldung von Registrierkassen

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat weist in seiner Pressemitteilung 239 vom 25.09.2019 darauf hin, dass die "geforderte Fristverlängerung bei der Umstellung von Registrierkassen kommt. Für die Wirtschaft wichtige Übergangsfrist bis 30.09.2020 beschlossen."

Zitat aus der Pressemitteilung 239 vom 25.09.2019 des
"Die Neuregelung im Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassengesetz) dient dem Zweck, Kassenbuchungen zu sichern und damit eine verlässliche Grundlage für eine gleichmäßige Besteuerung zu schaffen. Sie betrifft alle Betriebe, die ihre Bargeldeinnahmen mittels einer elektronischen Registrierkasse aufzeichnen. Mit einem Beschluss auf Bund-Länder-Ebene hat sich die Finanzverwaltung nun auf eine zeitlich befristete Nichtbeanstandungsregelung bis 30. September 2020 verständigt.
Nunmehr muss mit Nachdruck daran gearbeitet werden, die technischen Sicherheitseinrichtungen schnellstmöglich auf den Markt zu bringen. „Wir werden die Entwicklung genau beobachten und uns auch weiterhin für eine wirksame und gleichzeitig praktikable Handhabung einsetzen“, erklärte der Bayerische Finanzminister Albert Füracker.

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat die Pressemitteilung 239 vom 25.09.2019 auf seiner  Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2019
30.09.2019

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