Verkauf von Backwaren an Sonn- und Feiertagen
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 124/2019 vom 25.09.2019 darauf hin, dass am 17.10.2019 Verhandlungstermin Sachen Aktenzeichen I ZR 44/19 Zulässigkeit des Verkaufs von Backwaren in Bäckereifilialen an Sonn- und Feiertagen anberaumt ist.
COLLEGA-Wochen-Ticker wird berichten.
Der BGH hat die Pressemitteilung Nr. 124/2019 vom 25.09.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2019
30.09.2019
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