Beitragsbemessungsgrenzen zur Sozialversicherung 2021
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die voraussichtlichen Beitragsbemessungsgrenzen 2021 veröffentlicht.
Das BMAS hat die Veröffentlichung auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesministerium für Arbeit und Soziales
COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2020
28.09.2020