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Die meisten Bundesländer beschließen Fristverlängerung für die Umrüstung der Kassen

Die Deutsche Handwerkszeitung schreibt am 15.09.2020 in dem Artikel "Scholz beharrt auf Umstellung von Kassen", dass das Bundesministerium der Finanzen die Finanzbehörden der Länder gebeten habe, Regelungen für eine Verlängerung der Frist nicht umzusetzen. Es habe genügend Zeit zur Vorbereitung gegeben. Zugleich wurde betont, dass das Kassengesetz ein wichtiger Baustein sei, um Steuerbetrug zu bekämpfen. Es handle sich um eine bundesgesetzliche Regelung. 

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat am 23.09.2020 eine "Übersicht über die Erlasse der Bundesländer zur Regelung der Fristverlängerung zur Aufrüstung von Kassen nach Neuveröffentlichung der Nichtbeanstandungsregelung durch das BMF" veröffentlicht.

Zitat aus der Veröffentlichung des ZDH vom 23.09.2020:
"Fünfzehn Bundesländer haben mit Erlassen die Frist zur Aufrüstung der Kassen mit einer TSE bis (längstens) 31. März 2021 unter den nachfolgend in der Übersicht dargestellten Voraussetzungen aus Billigkeitsgründen aufgrund der Corona-Pandemie und wegen der notwendigen Umstellung der Kassensysteme im Zusammenhang mit der befristeten Absenkung der Mehrwertsteuersätze vom 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 gemäß § 148 AO verlängert. Alle Bundesländer weisen ausdrücklich darauf hin, dass die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen der Kassen weiterhin umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen sind. Zu beachten ist, dass die Regelung nur in dem jeweiligen Bundesland Anwendung findet! Links zu den jeweiligen Erlassen sind in der ersten Spalte des jeweiligen Bundeslandes bereitgestellt."

Der Veröffentlichung des ZDH ist eine Tabelle mit den Veröffentlichungen des 15 Länder und der Bedingungen, unter denen die Fristverlängerungen bis 31.02.2021 möglich sind, beigefügt.

Der Artikel der Deutschen Handwerkszeitung vom 15.09.2020 "Scholz beharrt auf Umstellung der Kassen" ist auf der Homepage der Deutschen Handwerkszeitung veröffentlicht. Link Homepage Deutsche Handwerkszeitung

Der Hinweis des ZDH vom 23.09.2020 ist auf der Homepage des ZDH veröffentlicht - bitte nach unten scrollen. Link Homepage Zentralverband des Deutschen Handwerks

 

COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2020
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.09.2020