Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes verabschiedet

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. September 2020, den Entwurf der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen. 

Die Schwerpunkte sind der grundsätzliche Anspruch sowohl von Wohnungseigentümern als auch Mietern auf den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss auf eigene Kosten.

Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und der Verwaltung wurden an mehreren Stellen deutlich verändert.

Das Inkrafttreten der Änderungen ist für den 01.12.2020 geplant. 

Weitere Informationen findet man auf der Homepage des Deutschen Bundestags (bitte Reiter 2./3. Lesung anklicken)

COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2020
28.09.2020

%MCEPASTEBIN%

 

 

 

 

 

 

%MCEPASTEBIN%