Antrag auf Regelbesteuerung - Frist beachten
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 66/2015 vom 30.09.2015 auf sein Urteil vom 28.07.2015 (Aktenzeichen VIII R 50/14) hin. Danach muss ein Antrag auf Regelbesteuerung mit Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden. Ein Antrag auf Günstigerprüfung ersetzt den Antrag auf Regelbesteuerung nicht.
Dieses Urteil erging gegen eine steuerlich beratene Steuerbürgerin, was der BFH als erschwerend betrachtet hat.
Der BFH hat die Pressemitteilung 66/2015 vom 30.09.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 41/2015
05.10.2015
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