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 der guten Ideen

Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 04.10.2016 den Umsatzsteueranwendungserlass geändert.

Zu den Landfahrzeugen gehören nunmehr auch landwirtschaftliche Zugmaschinen. Die Änderung ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.

Das BMF hat das Schreiben vom 04.10.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Pressemitteilung Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 41/2016
10.10.2016

Kanzleiverwaltung für Steuerberater

Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte

Günter Hässel
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