Umsatzsteueranwendungserlass konsolidierte Fassung Stand 10.08.2016
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 05.10.2016 eine aktuelle Fassung des Umsatzsteueranwendungserlass als PDF-Datei im Umfang von 727 Seiten veröffentlicht.
Der einleitende Text lautet:
"Aufgrund der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes (Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 - UStR 2008) vom 6. Oktober 2010 (Bundesanzeiger Nr. 165 vom 29. Oktober 2010, BStBl I S. 769) werden die UStR 2008 mit Wirkung vom 1. November 2010 aufgehoben. An ihre Stelle tritt der - zeitlich nicht befristete - Umsatzsteuer-Anwendungserlass.Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des Umsatzsteuergesetzes die nachstehende Regelung (Umsatzsteuer-Anwendungserlass - UStAE). Die materiell-rechtlichen Änderungen gegenüber den Regelungen der UStR 2008 sind - abgesehen von den Überschriften der einzelnen Abschnitte - im Text in Fettdruck hervorgehoben. Streichungen von Textpassagen gegenüber den UStR 2008 sind nicht gesondert gekennzeichnet."
Das BMF hat das Schreiben vom 05.10.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Pressemitteilung Bundesfinanzministerium
10.10.2016
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
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Günter Hässel