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 der guten Ideen

Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer „Briefkastenfirma“

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat unter diesem Titel seine Pressemitteilung 16/2016 vom 05.10.2016 veröffentlicht und weist dort auf sein Urteil vom 21.04.2016 (Aktenzeichen 1 K 1158/14) hin. Danach ist der Vorsteuerabzug auch möglich, wenn ein Lieferant nur seinen handelsrechtlichen Geschäftssitz angibt.

Das FG Baden-Württemberg hat die Pressemitteilung 16/2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Pressemitteilung  FG Baden-Württemberg

COLLEGA-Wochen-Ticker 41/2016
10.10.2016

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Günter Hässel
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