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 der guten Ideen

Berichtigung Vorsteuerausweis

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 07.10.2015 ein Schreiben veröffentlicht: "Umsatzsteuer; Rückzahlung eines zu hoch ausgewiesenen Steuerbetrags; Voraussetzungen für die Berichtigung eines unrichtigen Steuerausweises nach § 14c Absatz 1 UStG und eines unberechtigten Steuerausweises nach § 14c Absatz 2 UStG "

Das BMF hat das Schreiben vom 06.10.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium   

COLLEGA-Wochen-Ticker 42/2015
12.10.2015

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