Private Arbeitsvermittler umsatzsteuerfrei
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 69/2015 vom 07.10.2015 auf sein Urteil vom 29.07.2015 (Aktenzeichen XI R 35/13) hin. Danach können Vermittlungsleistungen privater Arbeitsvermittler umsatzsteuerfrei sein.
Das Urteil betrifft Sachverhalte aus den Jahren 2004 bis 2006.
Zitat aus der Pressemitteilung: "Offengelassen hat der BFH, ob dieses Ergebnis auch für die Zeit ab dem 1. April 2012 gilt. Seitdem bedürfen auch private Arbeitsvermittler (wieder) einer Zulassung (§ 176 SGB III)."
Der BFH hat die Pressemitteilung 69/2015 vom 07.10.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzhof
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 42/2015
12.10.2015
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