Entlastungen für Steuerzahler und Familien
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat weist in seiner Pressemitteilung vom 12.10.2016 darauf hin, dass in den Jahren 2017 und 2018 der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen sowie die sogenannte „kalte Progression“ ausgeglichen werden sollen.
"Eine entsprechende Formulierungshilfe für den Bundestag hat heute das Bundeskabinett beschlossen."
Das BMF hat das Schreiben vom 12.10.2106 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 42/2016
17.10.2016
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Günter Hässel