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 der guten Ideen

Entlastungen für Steuerzahler und Familien

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat weist in seiner Pressemitteilung vom 12.10.2016 darauf hin, dass in den Jahren 2017 und 2018 der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen sowie die sogenannte „kalte Progression“ ausgeglichen werden sollen.

"Eine entsprechende Formulierungshilfe für den Bundestag hat heute das Bundeskabinett beschlossen."

Das BMF hat das Schreiben vom 12.10.2106 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 42/2016
17.10.2016

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte

Günter Hässel
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