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 der guten Ideen

Kommt die Grundsteuerreform

"Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Grundsteuerreformgesetz spätestens zum 31. Dezember 2019 beschlossen und zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt." Das ergibt sich aus der Bundestagsdrucksache 19/12517 vom 20.08.2010.

Fragen aus der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP:
"Welche Folgen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn die vom Bundesverfassungsgericht für den 31. Dezember 2019 angesetzte Frist für eine Reform der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ohne eine beschlossene Gesetzgebung überschritten wird (bitte die Folgen für die Gesetzgebungskompetenz, die Auswirkungen auf die Erhebung der Grundsteuer sowie die Konsequenzen für die Kommunen in der Antwort ausdrücklich nennen)?"
2. Wie bewertet die Bundesregierung die möglichen Folgen einer Überschreitung der vom Bundesverfassungsgericht für den 31. Dezember 2019 angesetzten Frist vor dem Hintergrund
a) des „FAZ“-Artikels „Der Grundsteuer-Horror der Steuerberater“ vom 12. März 2019 auf Seite 16 und
b) der vom Finanzausschuss am 12. März 2019 verteilten Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (Fachbereich WD 4 – Haushalt und Finanzen) zum Thema „Grundsteuerreform: Die Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern nach erfolglosem Verstreichen der Frist zum 31. Dezember 2019“?
Antwort der Bundesregierung:
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Das Risiko eines Ausfalls der Grundsteuer für die Gemeinden ergibt sich aus der Fristsetzung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14 u. a.). Daraus folgt: Wird bis 31. Dezember 2019 kein neues Gesetz beschlossen, ist das Grundsteuerrecht nicht mehr anwendbar. Nach den Darlegungen des Bundesverfassungsgerichts in der mündlichen Verhandlung kommt eine weitere Verlängerung der Fristen nicht in Frage. Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Grundsteuerreformgesetz spätestens zum 31. Dezember 2019 beschlossen und zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt."

Das bedeutet wie schon so oft, dass Steuerberater den dann ab 01.01.2020 eintretenden Termindruck abfangen müssen.   

Link zum Download der Bundestagsdrucksache 

COLLEGA-Wochen-Ticker 42/2019
14.10.2019

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