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 der guten Ideen

Betriebsveranstaltungen Grundsätze ab 01.01.2015

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat durch Schreiben vom 14.10.2015 Grundsätze zur Anwendung des am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a EStG veröffentlicht.

Immerhin nur zehneinhalb Monate nach Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung wird der Wirtschaft, den Beratern und auch den eigenen Beamten mitgeteilt, wie sich die Finanzverwaltung die Handhabung der Besteuerung von geldwerten Vorteilen der Betriebsveranstaltungen vorstellt.

Es fallen nur zwei Veranstaltungen jährlich unter die Begünstigung.

Bis zu einem Freibetrag von 110 € je Veranstaltung besteht Steuerbefreiung, darüber hinaus gehende Aufwendungen sind zu versteuern.

Ob die fein ziselierten Einzelheiten, nach denen in dem Schreiben die Höhe der geldwerten Vorteile berechnet werden sollen, der gerichtlichen Nachprüfung standhalten, bleibt abzuwarten.

Die Fachwelt muss das Schreiben jedenfalls beachten.

Das BMF hat die Erlasse vom 05.10.2015 auf seiner Homepage veröffentlich. Link Homepage BMF

COLLEGA-Wochen-Ticker 43/2015
19.10.2015

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