Steuerberaterprivileg
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) kritisiert in ihrer Pressemitteilung 023/2015 vom 12.10.2015 die Auslegungen des EuGH-Generalanwalts zum angeblichen „Steuerberater-Privileg“.
Die Bundessteuerberaterkammer weist darauf hin, "dass die Auffassung des Generalanwalts im Kern den Schutz von Mandanten gefährdet. Diese können sich dank der Berufsregelungen in Deutschland auf die hohe Qualität der Steuerberatung verlassen."
Die Bundessteuerberaterkammer hat die Pressemitteilung 023/2015 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundessteuerberaterkammer
COLLEGA-Wochen-Ticker 43/2015
19.10.2015
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