Änderungen bei der Anerkennung von Umzugskosten
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 18.10.2016 ein Schreiben veröffentlicht: Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 LStR 2015; Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. März 2016 und 1. Februar 2017.
Das BMF hat das Schreiben vom 18.10.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München, Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 43/2016
24.10.2016
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Günter Hässel