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Deutsche Preisbindung für Arzneimittel verstößt gegen das Unionsrecht

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) weist in seiner Pressemitteilung 113/16 auf sein Urteil in der Rechtssache C-148/15 Deutsche Parkinson Vereinigung e. V. / Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. hin. Danach verstößt die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gegen Unionsrecht.

Das Urteil hat hohe Beachtung in den Medien gefunden.

Der EuGH hat die Pressemitteilung 113/16 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage EuGH

COLLEGA-Wochen-Ticker 43/2016
24.10.2016

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte

Günter Hässel
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