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 der guten Ideen

Die Brötchen vom Sonntag

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 135/2019 auf sein Urteil vom vom 17.10.2019 (Aktenzeichen I ZR 44/19) hin. Danach ist der Verkauf von Brötchen und Brot in einer Bäckerei-Filiale, in der im gleichen Raum ein Café betrieben wird, auch an Sonn- und Feiertagen zulässig.   

Der BGH kommt zur dem Ergebnis, dass es sich bei den streitgegenständlichen Filialen um Gaststätten im Sinne von § 1 Abs. 1 des Gaststättengesetzes handelt.

Der BGH hat die Pressemitteilung 134/2019 vom 17.10.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. - Link Homepage Bundesgerichtshof

COLLEGA-Wochen-Ticker 43/2019
21.10.2019

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