Umsatzsteuerhaftung beim Internethandel
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 07.10.2019 das Schreiben veröffentlicht: "Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet (§§ 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG) Vordruckmuster USt 1 TL - Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 4 UStG".
Gleichzeitig wurden zwei Schreiben veröffentlicht, die ähnliche Sachverhalte betreffen (siehe unten).
Das neue Vordruckmuster ist zu beachten
Das BMF hat das Schreiben vom 07.10.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Gleichzeitig wurden veröffentlicht:
- Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet (§§ 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG) Vordruckmuster USt 1 TM - Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG - Link Homepage Bundesfinanzministerium
- Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet (§§ 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG); Vordruckmuster USt 1 TK - Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG - Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 43/2019
21.10.2019
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