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Umsatzsteuerhaftung beim Internethandel

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 07.10.2019 das Schreiben veröffentlicht: "Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet (§§ 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG) Vordruckmuster USt 1 TL - Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 4 UStG".
Gleichzeitig wurden zwei Schreiben veröffentlicht, die ähnliche Sachverhalte betreffen (siehe unten).

Das neue Vordruckmuster ist zu beachten

Das BMF  hat das Schreiben vom 07.10.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 
Gleichzeitig wurden veröffentlicht: 

  • Haf­tung für die Um­satz­steu­er beim Han­del mit Wa­ren im In­ter­net (§§ 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG) Vor­druck­mus­ter USt 1 TM - Ab­leh­nung des An­trags auf Er­tei­lung ei­ner Be­schei­ni­gung über die Er­fas­sung als Steu­er­pflich­ti­ger (Un­ter­neh­mer) im Sin­ne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG - Link Homepage Bundesfinanzministerium
  • Haf­tung für die Um­satz­steu­er beim Han­del mit Wa­ren im In­ter­net (§§ 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG); Vor­druck­mus­ter USt 1 TK - Mit­tei­lung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG - Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 43/2019
21.10.2019

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