Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt mit Schreiben vom 16.10.2019 mit, dass die Bundesregierung am 16. Oktober 2019 die Gesetzentwürfe zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht und zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes beschlossen hat.
Das BMF weist darauf hin, dass mit den Beschlüssen wichtige steuerliche Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, die den Klimaschutz in den Bereichen Verkehr, Wohnen und Energieerzeugung stärken.
Diese sind nach dem BMF-Schreiben
- Senkung der Umsatzsteuer für den Bahnfernverkehr
- Erhöhung der Luftverkehrsteuer
- Befristete Anhebung der steuerlichen Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie
- Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
- Erhöhter Hebesatz bei der Grundsteuer für Gebiete für Windenergieanlagen
Das BMF hat das Schreiben vom 15.10.2019 auf seine Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 43/2019
21.10.2019
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