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 der guten Ideen

Aufwendungen für Geburtstagsfeier

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 73/2015 vom 21.10.2015 auf sein Urteil vom 08.07.2015 (Aktenzeichen  VI R 46/14) hin. Danach können beruflich veranlasste Kosten für eine Geburtstagsfeier als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Im Urteilsfall hatte ein Steuerberater zwei Monate nach dem Bestehen seiner Prüfung als Steuerberater zu seinem 30. Geburtstag eingeladen. Er hatte die Kosten nach der Zahl der Teilnehmer aufgeteilt und als Werbungskosten geltend gemacht, "soweit sie auf die dem beruflichen Bereich zugeordneten Gäste entfielen" (Zitat aus der Pressemitteilung).

Dem hat der BFH zugestimmt.

Der BFH hat die Pressemitteilung 73/2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BFH

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke! 

COLLEGA-Wochen-Ticker 44/2015
26.10.2015

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