Bank darf für Ersatzkarte kein Entgelt verlangen
Der Bundesgerichtshof weist in seiner Pressemitteilung 177/2015 vom 20.10.2015 auf sein Urteil vom 20.10.2015 (Aktenzeichen XI ZR 166/14) hin. Danach darf eine Bank für die Ausstellung einer Ersatzkarte kein Entgelt verlangen.
Wenn eine Bankkarte zum Beispiel wegen des Verlusts oder Diebstahls gesperrt werden muss, darf die Bank für die Ersatzkarte keine Entgelt verlangen.
Der BGH hat die Pressemitteilung 177/2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BGH
Hinweis von Frau Steuerberaterin Benita Königbauer, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 44/2015
26.10.2015
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