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Lohnsteuer bei verschiedenartigem Bezug Regelung für 2016 verlängert

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt mit Schreiben vom 19.10.2015 mit, dass die Vereinfachungsregelung für den Lohnsteuerabzug bei verschiedenartigem Bezug für das Kalenderjahr 2016 verlängert wurde.

Zitat aus dem BMF-Schreiben: "Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (Stand: 26. August 2015) sieht eine gesetzliche Regelung vor, wonach der Arbeitgeber wäh-rend des Kalenderjahres die Lohnsteuer für verschiedenartige Bezüge für den zweiten und weiteren Bezug ohne Abruf weiterer elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale nach der Steuerklasse VI erheben darf, wenn er u. a. die verschiedenartigen Bezüge bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres zusammenfasst (Wahlmöglichkeit, § 39e Absatz 5a - neu - EStG in der Fassung des o. g. Entwurfs eines Gesetzes zur Moderni-sierung des Besteuerungsverfahrens).
Aufgrund dieses Regelungsentwurfs wird nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die o. g. Nichtbeanstandungsregelung aus Billigkeits-gründen für das Kalenderjahr 2016 verlängert."

Das BMF hat das Schreiben vom 21.10.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 44/2015
26.10.2015

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